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Der öffentliche Verkehr wird in der Schweiz durch das jeweilige Amt kantonal geregelt. Dieses erhebt anhand der Regionalen Verkehrskonferenz (zusammengesetzt aus Vertretern der jeweiligen Gemeinde) die Bedürfnisse der Region, welche die Basis der Planung des Verkehrsbüros bilden. Bevor die Strecken- und Fahrplankonzepte in Kraft treten können, müssen diese durch die Bewilligungsbehörde des Bundesamtes für Verkehr bewilligt werden. Anhand dieser Planung werden im Anschluss die Leistungsaufträge durch das kantonale Amt vergeben. Dies einerseits durch Ausschreibungen, andererseits durch ein Offertenverfahren direkt an konzessionierte Transportunternehmen wie die Postauto AG Schweiz. Diese wiederum arbeitet mit betriebsinternen Bussen als auch mit privaten Busunternehmen wie der SteinerBus AG.